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Stadtentwicklung und Einzelhandel in NRW

08.05.2017 // Krefeld

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In allen Bereichen des Handels findet ein dynamischer Strukturwandel statt, der die Standorte der Nahversorgung, der Stadtteilzentren, der Kernstädte und der peripheren Versorgungszentren unterschiedlich, aber nachhaltig beeinflusst. Der Bundesgesetzgeber und die Rechtsprechung reagieren mit neuen Gesetzen und Urteilen auf diese Veränderungen, die oftmals für Kommunen zu spät kommen, zu abstrakt oder zu wenig praxisorientiert sind.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Veranstaltung „Stadtentwicklung und Einzelhandel in NRW“ mit aktuellen rechtlichen und städtebaulichen Fragen der Ansiedlung und Steuerung des Einzel- und Fachhandels. Ein Schwerpunkt beschäftigt sich mit typischen Fehlerquellen in Einzelhandelskonzepten und fehlerhaften Festsetzungen in hieraus abgeleiteten unterschiedlichen Bebauungsplantypen – § 9 (2a), § 12, § 13, § 13a und § 30 BauGB.
Besondere Bedeutung kommt der Schnittstelle Stadtentwicklung und Einzelhandel hinsichtlich des Trends in NRW zur Ansiedlung von DOCs in innerstädtischen Lagen zu. Diese an sich positive Entwicklung wird anhand der Planung aus der Stadt Wuppertal vorgestellt. Dabei geht es um die planungsrechtliche Sicherung der Planungsziele und erster Erfahrungen mit der Umsetzung der Planung aus Sicht der Stadt.
Im Marktsegment der Nahversorgung – Lebensmittelvollsortimenter und Discounter – geht der Trend eindeutig zu größeren Verkaufsflächen mit deutlich mehr als 1.200 qm Geschossflächen. Begründet wird dies mit der kundenfreundlicheren Präsentation der Waren, insbesondere für Seníoren und Singlehaushalte, der Unwirtschaftlichkeit kleiner Versorgungseinrichtungen oder dem Trend zum Internethandel. Mit welchen Entwicklungen und ihren städtebaulichen Auswirkungen zukünftig zu rechnen ist, wird aus Sicht des Unternehmes EDEKA berichtet.
Mit der Novelle BauGB und der BauNVO ist vermutlich im Frühjahr 2017 zu rechnen. Aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

Anmeldung

Anmeldung bis 24.04.2017

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