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Neue Instrumente der Bauleitplanung auf dem Prüfstand

03.06.2013 // Hannover

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In dieser Legislaturperiode wurde das Städtebaurecht durch die „Klimaschutznovelle“ vom 22.07.2011 novelliert. Eine weitere Novellierung ist mit dem Gesetz zur „Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts“ im Sommer 2013 geplant. Die Novellierung des Städtebaurechts basiert auf umfangreichen Voruntersuchungen (Berliner Gespräche) und einem Planspiel des DIFU. Welche der Änderungen im BauGB und der BauNVO sich als praxisrelevant, vollziehbar und damit als praxistauglich erweisen, kann erst nach einer längeren Erprobungsphase abschließend entschieden werden.

In den Augen anerkannter Kritiker sind viele gesetzliche Änderungen mehr symbolisch als fachlich motiviert oder einfach Überreaktionen auf die Reaktorkatastrophe in Japan. Zugleich wird die fehlende Abstimmung der Neuregelungen mit den zahlreichen Novellierungen im Energiefachrecht hinterfragt. Vor diesem Hintergrund zielt die Tagung „Neue Instrumente der Bauleitplanung auf dem Prüfstand“ darauf ab, die für aktuelle Aufgaben und Probleme der Bauleitplanung wichtigsten Neuerungen auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und Hilfestellungen zur Anwendung zu vermitteln.

Gegenstand besonderer Vertiefung sind deshalb die Neuregelungen aus der Klimaschutznovelle zum FNP, zu Festsetzungen im B-Plan, zum Bauen im Außenbereich, sowie den Sonderregelungen zur Energienutzung und zur Windkraft.

Aus dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts stehen insbesondere der FNP, der Vergnügungsstätten-B-Plan, die Änderungen im §§ 34 und 35 BauGB sowie die Neuerungen in der BauNVO im Vordergrund.

Von Interesse ist zugleich das, was vom Bundesgesetzgeber nicht in den Novellierungen aufgegriffen wurde, so das Thema Einzelhandel, die Fremdkörperfestsetzung, der Vollgeschossbegriff oder neue Baugebietstypen.

Gegenstand der Tagung sind zugleich die zu den Neuerungen ergangenen oder geplanten Einführungserlasse sowie von den Ländern beabsichtigte Reaktionen an den Schnittstellen des Städtebaurechts zum Baunebenrecht.

Anmeldung

Anmeldung bis 24. Mai 2013

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