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Störfallbetriebe in der Planungspraxis – Konfliktbewältigung in Gemengelagen

05.07.2012 // 09.30 - 16.30 // Krefeld

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In vielen Städten haben sich im Laufe vieler Jahrzehnte Industriebetriebe angesiedelt, die aufgrund ihrer Immissionen unter die Störfallverordnung fallen, weil sie hochgiftige Stoffe wie Brom, Chlor, Acrolein oder Phosgen verarbeiten, von denen im Störfall erhebliche Gefahren ausgehen können. Ihre Standorte befinden sich in GE- und GI-Gebieten, aber auch in typischen gewachsenen Gemengelagen. Zur Begrenzung von Unfallfolgen für Mensch und Umwelt aufgrund schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen fordert die Seveso-II-Richtlinie angemessene Abstände zwischen Störfallbetrieben und schutzbedürftigen Gebieten, was in unseren gewachsenen Städten kaum möglich erscheint. Die geplante neue Seveso-III-Richtlinie verschärft die Anforderungen, so dass zukünftig mehr Betriebe, auch kleinere Betriebe der Störfallverordnung unterliegen. Die Anforderungen der Seveso-Richtlinie wurden in nationales Recht umgesetzt, das zwingend zu beachten ist. Hier sind insbesondere die Gemeinden mit ihrer Bauleitplanung und im Rahmen der Vorhabenszulassung gefordert. Dabei zeigt sich, dass gerade in gewachsenen Strukturen eine Funktionstrennung unterschiedlich schutzwürdiger Nutzungen kaum möglich ist. Die schwierige Konfliktbewältigung in Gemengelagen wird durch die Störfallbetriebe zusätzlich erschwert. Zugleich hat das Umweltrechtsbehelfsgesetz die Beteiligung der Öffentlichkeit und den Zugang zu Gerichten bei umweltbezogenen Plänen verbessert und mit dem Umweltschadensgesetz die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden sowie die Enthaftung von Betrieben bei Umweltschäden neu geregelt.

Die Planung muss den Spagat zwischen einer Begrenzung von Unfallfolgen von Störfallbetrieben, deren Sicherung und Entwicklung als ökonomisch unverzichtbare Betriebe für die Stadtentwicklung ermöglichen, nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz mit hochgradig sensiblen Daten die Öffentlichkeit konfrontieren und dem Wunsch der Betreiber nach einer Enthaftung für Umweltschäden durch Aufstellung von Bauleitplänen Rechnung tragen. Die hieraus resultierenden Zielkonflikte erscheinen in vielen Gemengelagen kaum lösbar, müssen aber trotzdem bewältigt werden.

Ziel der Tagung ist es, die gesetzlichen Grundlagen, das technische Regelwerk, die Anforderungen aus der Rechtsprechung zur Konfliktbewältigung bei Störfallbetrieben darzulegen und Hilfestellungen für unterschiedliche städtische Problemlagen beispielhaft aufzuzeigen.

Anmeldung

Anmeldung bis 29.06.2012

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